Batteriegesetz
Informationen gemäss § 18 Abs. 1 Batteriegesetz zur Rücknahme von Altbatterien
Batteriegesetz, ersetzt die bisherige Batterieverordnung
Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Durch das Mülleimersymbol werden schadstoffhaltige Batterien gekennzeichnet sowie der Umstand, dass Batterien nicht über den Hausmüll sondern fachgerecht entsorgt werden müssen. Endnutzer sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Wir haben Sie darauf hinzuweisen, dass von uns gelieferte Batterien nach Gebrauch an uns unentgeltlich zuückgegeben werden können. Sie können daher Altbatterien zur fachgerechten Entsorgung an uns Übersenden:
Karin Pauls, Lehmkuhle 9, 27389 Stemmen
In der Nähe zum Mülleimersymbol befindet sich die chemische Bezeichnung der in der Batterie enthaltenen Metalle. "Cd" steht für Cadmium, "Pb" für Blei und "Hg" für Quecksilber.
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