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Batteriegesetz

Sollten Sie weitere Informationen wünschen so können Sie mit uns in Kontakt treten per e.Mail, info@antikblick.com , telefonisch unter der Rufnummer: 04267-953621.

 

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Batteriegesetz

Informationen gemäss § 18 Abs. 1 Batteriegesetz zur Rücknahme von Altbatterien

Batteriegesetz, ersetzt die bisherige Batterieverordnung

Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Durch das Mülleimersymbol werden schadstoffhaltige Batterien gekennzeichnet sowie der Umstand, dass Batterien nicht über den Hausmüll sondern fachgerecht entsorgt werden müssen. Endnutzer sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Wir haben Sie darauf hinzuweisen, dass von uns gelieferte Batterien nach Gebrauch an uns unentgeltlich zuückgegeben werden können. Sie können daher Altbatterien zur fachgerechten Entsorgung an uns Übersenden:
 

Karin Pauls, Lehmkuhle 9, 27389 Stemmen

In der Nähe zum Mülleimersymbol befindet sich die chemische Bezeichnung der in der Batterie enthaltenen Metalle. "Cd" steht für Cadmium, "Pb" für Blei und "Hg" für Quecksilber.

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